Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen heute, am , unsere Kanzleien vorstellen und Ihnen einen Überblick über unser Leistungsspektrum geben zu dürfen.

Es ist unser Ziel, Ihre Interessen von Anfang an bestmöglich zu vertreten. Bitte schildern Sie uns daher bereits bei der ersten Kontaktaufnahme Ihr rechtliches Anliegen, so dass wir Ihnen einen spezialisierten Anwalt aus unseren Kanzleien benennen können. Gerne können sie sich auch direkt an einen unserer Anwälte wenden. Dieser bespricht sodann mit Ihnen, ob er selbst oder ein Kollege mit dem entsprechenden juristischen Schwerpunkt für Sie tätig wird.


Das Baurecht hat zwei Komponenten: Eine zivilrechtliche und eine verwaltungsrechtliche. Während Rechtsanwalt Peer Frank das öffentliche Baurecht, z. B. rechtliche Schwierigkeiten bei Baugenehmigungen usw., bearbeitet, ist Herr Rechtsanwalt Falk Ostmann als erfahrener Zivilrechtler für Rechtsprobleme aus dem Fachgebiet privates Baurecht zuständig.


Unser Konzept, alle Rechtsprobleme aus dem Fachgebiet Baurecht unter einem Dach zu bearbeiten, hat sich bewährt. Hierin unterscheiden wir uns deutlich von vielen anderen Kanzleien. Unsere Mandanten wissen diesen Vorteil zu nutzen.


Das private Baurecht ist mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein Fachgebiet aus dem Bereich Zivilrecht.


Besonders freuen wir uns, dass sich Herr Rechtsanwalt Joachim Tschuck, der sich bereits seit Jahren auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht konzentriert hat, bereit ist, in der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte zusammen mit den Rechtsanwälten Peer Frank und Falk Ostmann, die an die Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte herangetragenen Aufgaben aus diesem Fachbereich zu übernehmen


Günther Dingeldein


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