Öffentliches Baurecht

Einer der großen Schwerpunkte im Verwaltungsrecht ist das öffentliche Baurecht.
Rechtsanwalt Peer Frank ist für die Sachbearbeitung im öffentlichen Baurecht zuständig. Er berät und vertritt einerseits private Grundstückseigentümer in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, etwa bei der Verletzung von Abstandsflächen oder der Abwehr von Lärmbelästigungen. Andererseits ist er für Projektentwickler, Architekten und Bauträger bei der Realisierung von Bauvorhaben und bei Immobilientransaktionen tätig.

Im Bauordnungsrecht berät und vertritt er insbesondere Bauherren im Baugenehmigungsverfahren, wie z. B. bei Verhandlungen mit den Bauaufsichtsbehörden. Im Bauplanungsrecht berät er Vorhabenträger im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen oder einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
 
     
         
  Dingeldein • Rechtsanwälte