Privates Baurecht

Rechtsanwalt Falk Ostmann bietet Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im privaten Baurecht. Im Einzelnen unterstützt er Sie

  • in Fragen des Vergaberechts
  • bereits vor einer Auseinandersetzung bei der Gestaltung und Überprüfung von Bau-, Werk- und Architektenverträgen
  • bei der Bauabsicherung
  • bei Auseinandersetzungen über Nachträge
  • bei vermuteten oder tatsächlichen Baumängeln
  • bei allen Haftungsfragen
  • insbesondere: bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche/Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Bau-, Werk- und Architektenverträgen
  • bei der Abwicklung des Bauvertrages in der Insolvenz


Zu unseren Mandanten zählen private Bauherren, Handwerker und mittelständische Bauunternehmen sowie Architekten.

Eine übergreifende Bearbeitung, insbesondere im Zusammenhang mit den Querverbindungen zum öffentlichen Baurecht ist sichergestellt.

Veröffentlichungen:
Das Sachverständigengutachten- ein entscheidendes Beweismittel im Bauprozess
Streitigkeiten am Bau- Möglichkeiten zur Absicherung von Forderungen
Der Wintergarten- Bekannte Problemfelder bei Baupfusch/Fehlplanung
Die Haftung bei Gefälligkeiten- Wenn Freundschaft teuer zu stehen kommt
Die Nutzung und Verwertung von erneuerbaren Energien
Prüfungs- und Anzeigepflicht des Unternehmers (von Dritten erbrachter Vorleistungen).
Die strikte Einhaltung von DIN-Normen- eine Gewähr für Mangelfreiheit?
Mängelbeseitigung aus Kulanz
Das selbständige Beweisverfahren – selten genutzt – zu Recht?
Das Vergaberecht in Deutschland- kurze Erläuterungen
Die Sicherung von Bauforderungen ab dem 01.01.2009
 
     
         
  Dingeldein • Rechtsanwälte